Informationen zur Anhebung des Abteilungsbeitrags
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Leichtathletikabteilung, die am Freitag, den 25. Februar 2022 stattgefunden hat, wurde eine Erhöhung des Abteilungsbeitrags rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen. Die neue Beitragsordnung kann hier eingesehen werden.
Es sind folgende Abteilungsbeiträge quartalsweise zu entrichten und werden mittels Bankeinzug zum jeweiligen Quartalende eingezogen:
- jedes aktive Abteilungsmitglied (bis 29 Jahren) - 30,00 €/Q (= 120 € Jahresbeitrag)
- jedes passive Abteilungsmitglied (ab 30 Jahren) - 15,00 €/Q (= 60 € Jahresbeitrag)
- ab dem dritten Geschwisterkind entfällt der Abteilungsbeitrag
Der erste Einzug des neuen Abteilungsbeitrags findet erst zum Ende Q2/2022 statt. Für das erste Quartal 2022 ist kein Abteilungsbeitrag zu entrichten.
Mit der beschlossenen Abteilungsbeitragsanhebung wird allen Abteilungsmitgliedern ein einmaliges Sonderkündigungsrecht wie folgt zugestanden:
Mit der beschlossenen Beitragserhöhung (die rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft tritt) erhalten alle Abteilungsmitglieder ein einmaliges Recht auf Sonderkündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Leichtathletikabteilung. Die Kündigung hat gemäß §7 (2) und (3) der Abteilungssatzung zu erfolgen und muss bis spätestens 31. März 2022 erfolgt sein (Eingang der Kündigung). Ungeachtet des Sonderkündigungsrechts ist für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 der bisherige satzungsgemäße Jahresabteilungsbeitrag in Höhe von 45 € zu entrichten. Dieser wird im Verlauf des zweiten Quartals 2022 mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied scheidet zum 31.12.2022 aus der Leichtathletikabteilung aus.
Eine ausführlichere Stellungnahme gibt es hier.
Die Abteilungsleitung